Gegen den an den Testamentsvollstrecker gerichteten Erbschaftsteuerbescheid kann der Erbe während der Dauer der Testamentsvollstreckung
nur dann Einspruch einlegen, wenn ihm der Testamentsvollstrecker das geltend zu machende Recht nach
§ 2217 BGB zur freien Verfügung überläßt.
Das Recht auf Übernahme eines Nachlaßgegenstandes durch einen Miterben ist nur dann ein bewertbarer Vermögensvorteil für
den übernahmeberechtigten Miterben und eine bewertbare Belastung der übrigen Miterben, wenn der vom Erblasser festgesetzte
Ubernahmepreis unter dem steuerlichen Wert des betreffenden Nachlaßgegenstandes liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 391 BFHE 1962 S. 343 Nr. 73 DAAAB-47752
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