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BFH Urteil v. - VI 102/60 U BStBl 1961 III S. 261

Leitsatz

  1. Die Regelung über die lohnsteuerliche Behandlung von Freitabak bei Arbeitnehmern von tabakverarbeitenden Betrieben in Abschn. 2 Abs. 2 Ziff. 3 LStR 1950, 1952, 1954 ist eine von den Finanzgerichten zu beachtende Rechtsnorm.

  2. Diese Regelung gilt nicht für die in einem Auslieferungslager eines tabakverarbeitenden Unternehmens beschäftigten Arbeitnehmer.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 261
BFHE 1961 S. 717 Nr. 72
SAAAB-47721

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