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BFH Urteil v. - I 220/61 U BStBl 1963 III S. 341

Leitsatz

Haftet jemand für Steuern aus einem rechtskräftigen Steuerbescheid, der ganz oder zum Teil auf einer verfassungswidrigen Norm beruht, so dürfen mit dem Haftungsbescheid keine Steuern von dem Haftenden angefordert werden, die bei einer Veranlagung unter Beachtung der Verfassungswidrigkeit nicht angefallen wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 341
BFHE 1964 S. 66 Nr. 77
CAAAB-47722

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