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BFH Urteil v. - I 208/61 U BStBl 1963 III S. 338

Leitsatz

  1. Die Gerichte sind an die durch die Verwaltungsanordnung über die steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten vom (BStBl 1953 I S. 250) in der Fassung der Verwaltungsanordnung vom (BStBl 1954 I S. 428) festgelegten pauschalen Wertberichtigungssätze nicht gebunden.

  2. Pauschale Wertberichtigungen für langfristige Ausleihungen von Geschäftsbanken sind zulässig, soweit dies auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse bei dem einzelnen Kreditinstitut erforderlich ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 338
BFHE 1964 S. 56 Nr. 77
HAAAB-47716

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