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BFH Urteil v. - I 208/61 U BStBl 1963 III S. 338

Leitsatz

  1. Die Gerichte sind an die durch die Verwaltungsanordnung über die steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten vom (BStBl 1953 I S. 250) in der Fassung der Verwaltungsanordnung vom (BStBl 1954 I S. 428) festgelegten pauschalen Wertberichtigungssätze nicht gebunden.

  2. Pauschale Wertberichtigungen für langfristige Ausleihungen von Geschäftsbanken sind zulässig, soweit dies auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse bei dem einzelnen Kreditinstitut erforderlich ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 338
BFHE 1964 S. 56 Nr. 77
HAAAB-47716

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