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BFH Urteil v. - III 207/59 U BStBl 1961 III S. 205

Leitsatz

Erhält ein Steuerpflichtiger aus Anlaß der Umlegung von Grundstücken an Stelle seines für Umlegungszwecke in Anspruch genommenen Grundstückes ein neues Grundstück, so ist für das neue Grundstück ein Einheitswert nachträglich festzustellen, wenn dieses Grundstück eine neue wirtschaftliche Einheit darstellt. Eine Übertragung des Einheitswertes für das bisherige Grundstück auf das neue Grundstück ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 205
BFHE 1961 S. 559 Nr. 72
DAAAB-47713

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