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BFH Urteil v. - I 197/61 S BStBl 1962 III S. 190

Leitsatz

Uberträgt der Vater auf den Sohn unentgeltlich seinen Anteil am Betrieb der bisher mit dem Sohn gebildeten Personengesellschaft und behält er ein Betriebsgrundstück zurück, das ihm wirtschaftlich und bürgerlichrechtlich gehört, so kann eine unentgeltliche Übertragung des Betriebes im Sinne des § 5 Abs. 1 EStDV 1953 mit einem tarifbegünstigten Aufgabegewinn in Höhe der im Betriebsgrundstück steckenden aufgelösten stillen Reserven zusammenfallen.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 190
BFHE 1962 S. 506 Nr. 74
TAAAB-47712

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