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BFH Urteil v. - IV 262/59 S BStBl 1960 III S. 486

Leitsatz

Die Anwendung der Tarifvergünstigung des § 34 b EStG 1955 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die in einem forstwirtschaftlichen Betrieb angefallenen außerordentlichen Holznutzungen einkommensteuerlich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu rechnen sind, vorausgesetzt, daß die gesamten Einnahmen und Betriebsausgaben des forstwirtschaftlichen Betriebes von den übrigen gewerblichen Einnahmen und Betriebsausgaben klar abgrenzbar sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 486
BFHE 1961 S. 633 Nr. 71
JAAAB-47711

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