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BFH Urteil v. - IV 299/58 U BStBl 1960 III S. 451

Leitsatz

Das Finanzgericht ist nach § 217 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet, im Rahmen der Schätzung alle vom Steuerpflichtigen in substantiierter Weise vorgetragenen und als Schätzungsgrundlage in Frage kommenden Tatsachenbehauptungen zu berücksichtigen, auch wenn ihre Richtigkeit erst durch Beweiserhebungen geklärt werden muß und zur Anerkennung eines Verlustes führen würde.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 451
BFHE 1961 S. 545 Nr. 71
QAAAB-47700

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