Art. 3 Abs. 5 DBAS betrifft bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
betrieben wird, nur die an diesen in seiner Eigenschaft als Gesellschafter ausgeschütteten Gewinnanteile (Einkünfte aus Kapitalvermögen),
nicht aber die ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer gezahlten Gehälter (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).
Bei einer inländischen GmbH ist die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GmbH betrieben wird, im
Sinne von Art. 4 Abs. 1 DBAS als ausgeübt anzusehen, wenn der Geschäftsführer die GmbH von seinem Wohnsitz in der Schweiz
aus leitet und an dem Ort des Betriebes nur gelegentlich anwesend ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1960 III Seite 441 BFHE 1961 S. 514 Nr. 71 LAAAB-47677
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