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BFH Urteil v. - VI 32/60 U BStBl 1961 III S. 169

Leitsatz

Ein unverheirateter Arbeitnehmer, der nach einer beruflichen Versetzung an seinem neuen Beschäftigungsort möbliert wohnt und die von ihm vor der Versetzung allein bewohnte eigenmöblierte Wohnung beibehält, ohne sie zu benutzen, führt keinen doppelten Haushalt. Als Werbungskosten kommen in diesem Fall etwaige Mehraufwendungen in Betracht, die ihm durch die Beibehaltung der Wohnung erwachsen (insbesondere Miete), soweit ihm diese nicht ersetzt werden und ein Umzug an den neuen Dienstort noch nicht möglich ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 169
BFHE 1961 S. 461 Nr. 72
PAAAB-47654

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