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BFH Urteil v. - I 125/60 S BStBl 1962 III S. 197

Leitsatz

Gehört zum Betriebsvermögen einer in § 56 BewG bezeichneten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, besonders einer Kapitalgesellschaft, eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, so darf bei der Ermittlung des Gewerbekapitals weder eine neben der Beteiligung im Betriebsvermögen ausgewiesene Ausgleichsforderung gegen einen Mitunternehmer als Beteiligung im Sinn des § 12 Abs. 3 Ziff. 2 GewStG vom Einheitswert des gewerblichen Betriebs gekürzt noch eine Ausgleichsschuld zugerechnet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 197
BFHE 1957 S. 530 Nr. 64
ZAAAB-47655

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