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BFH Urteil v. - VI 179/60 S BStBl 1961 III S. 403

Leitsatz

  1. Die Aufwendungen für die Umstellung einer Zentralheizung von Koksfeuerung auf Ölfeuerung sind in der Regel Herstellungskosten.

  2. Erfolgt die Umstellung jedoch im Zuge der Erneuerung einer durch Abnutzung unbrauchbar gewordenen Feuerungsanlage, so sind die Aufwendungen, wenn sie sich im üblichen Rahmen halten, Erhaltungskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 403
BFHE 1962 S. 374 Nr. 73
HAAAB-47635

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