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BFH Urteil v. - III 206/57 U BStBl 1960 III S. 456

Leitsatz

Der Wert eines lebenslänglichen Nießbrauchsrechtes, dessen jährlicher Ertrag ungewiß oder schwankend ist, bemißt sich grundsätzlich nach dem gemäß § 16 Abs. 2 BewG vervielfachten Betrage der voraussichtlich erzielbaren tatsächlichen Jahresnutzung. Die Begrenzung der voraussichtlich erzielbaren Jahresnutzung auf 5,5 v. H. des Einheitswertes des mit dem Nutzungsrecht belasteten Wirtschaftsgutes entspricht nicht dem Gesetz und ist daher unzulässig.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 456
BFHE 1961 S. 558 Nr. 71
JAAAB-47630

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