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BFH Urteil v. - VI 6/60 U BStBl 1960 III S. 384

Leitsatz

Auch freiwillige Sonderbeiträge, die ein Bausparer einzahlt, werden steuerlich nur begünstigt, wenn der Bausparer sie aus eigenen verfügbaren Mitteln leistet. Unerheblich ist dabei, ob der Bausparer einen mit kreditierten Mitteln geleisteten freiwilligen Sonderbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt desselben Kalenderjahres aus eigenen verfügbaren Mitteln hätte entrichten können.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 384
BFHE 1961 S. 357 Nr. 71
AAAAB-47620

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