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Umsatzsteuer; | unberechtigter Steuerausweis in einer Rechnung
Auf die Vorlagefrage des , V R 61/97 hat der für Recht erkannt: (1) Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. (2) Es ist Sache der Mitgliedstaaten, das Verfahren festzulegen, in dem zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, wobei diese Berichtigung nicht im Ermessen der FinVerw stehen darf.