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BFH Urteil v. - II 33/58 U BStBl 1962 III S. 160

Leitsatz

  1. Werden auf Grund eines Grundstückskaufvertrages zunächst die erwerbende und dann die veräußernde Partei gemäß § 15 Ziff. 1 GrEStG als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so ist die letztgenannte Inanspruchnahme eine Ermessensentscheidung.

  2. Ein Ermessensfehlgebrauch ist gegeben, wenn die veräußernde Partei erst mehr als vier Jahre nach Abschluß des Kaufvertrages als Gesamtschuldnerin herangezogen wird, obwohl die Beitreibung gegen die erwerbende Partei ohne Wissen und ohne Benachrichtigung der veräußernden Partei immer wieder ausgesetzt worden ist und inzwischen in den Vermögensverhältnissen der erwerbenden Partei erhebliche Verschlechterungen eingetreten sind. Das gleiche gilt, wenn das Finanzamt, ohne daß es sich Sicherheiten hat bestellen lassen, der erwerbenden Partei durch Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Möglichkeit gegeben hat, das erworbene Grundstück zu veräußern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 160
BFHE 1962 S. 425 Nr. 74
VAAAB-47597

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