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BFH Urteil v. - I 58/59 U BStBl 1961 III S. 171

Leitsatz

  1. Wird eine Kapitalgesellschaft während eines schwebenden Steuerprozesses gemäß § 2 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 (RGBl 1934 I S. 914) im Handelsregister gelöscht, so wird das Verfahren unterbrochen.

  2. Es steht dem Finanzamt frei, ohne Rücksicht auf die Unterbrechung des Verfahrens gegen die Gesellschaft das Haftungsverfahren aus § 109 AO gegen den gesetzlichen Vertreter der gelöschten Gesellschaft einzuleiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 171
BFHE 1961 S. 468 Nr. 72
SAAAB-47585

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