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BFH Urteil v. - III 452/58 U BStBl 1961 III S. 150

Leitsatz

Zur Berechnung des Kapitalwertes von Erdölförderzinsen ist der künftige Ertrag nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, gegebenenfalls unter Hinzurechnung eines Tendenzzuschlages, zu schätzen. Es ist nicht zulässig, die Ergebnisse der späteren, nach dem Stichtage liegenden Jahre abzuwarten und zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 150
BFHE 1961 S. 408 Nr. 72
JAAAB-47575

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