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BFH Urteil v. - VII 142/59 U BStBl 1962 III S. 142

Leitsatz

  1. Ist ein Steuerbescheid vom Finanzgericht aufgehoben worden und hat der Vorsteher des Finanzamts hiergegen Rb. eingelegt, ist die Aufrechterhaltung vom Finanzamt im Vollstreckungswege erlangter Sicherheiten rechtlich nicht ausgeschlossen.

  2. Für die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Sicherheiten einen Ermessensverstoß darstellt, ist neben den Aussichten der Rb. vor allem maßgebend, ob bei Freigabe der verstrickten Vermögensgegenstände eine Erfüllung des Steueranspruchs im Falle seiner späteren Bestätigung gefährdet erscheint.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 142
BFHE 1962 S. 377 Nr. 74
PAAAB-47573

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