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BFH Urteil v. - VI 228/57 U BStBl 1960 III S. 392

Leitsatz

  1. Eine Gewährung von Nachsicht nach den §§  86, 87 AO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel bereits einmal eingelegt und dann rechtswirksam zurückgenommen worden ist ( § 253 AO).

  2. Gegenüber Steuerbescheiden ist ein dem Wiederaufnahmeverfahren der ZPO ähnliches Verfahren nicht gegeben.

  3. § 243 Abs. 3 AO ist rechtswirksam.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 392
BFHE 1961 S. 381 Nr. 71
SAAAB-47546

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