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BFH Urteil v. - VI 275/58 U BStBl 1960 III S. 371

Leitsatz

Im endgültigen Ergebnis ist der Rechtsmittelführer auch dann unterlegen und zur Tragung der Kosten verpflichtet, wenn seine Anfechtungsgründe - für sich betrachtet - zwar berechtigt waren, sein Rechtsmittel aber aus anderen Gründen zu keinem Erfolg führte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 371
BFHE 1961 S. 327 Nr. 71
UAAAB-47486

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