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BFH Urteil v. - IV 170/58 U BStBl 1961 III S. 354

Leitsatz

Die Vergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG 1951 kann für Einkünfte aus Gewerbebetrieb überhaupt nicht und für solche aus selbständiger Arbeit nur ausnahmsweise im Rahmen der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteile IV 341/39 vom , RStBl 1940 S. 601, und VI 264/41 vom , RStBl 1942 S. 19) gewährt werden. Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs VI 32/56 U vom (BStBl 1957 III S. 185, Slg. Bd. 64 S. 496) finden auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit keine Anwendung.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 354
BFHE 1962 S. 236 Nr. 73
LAAAB-47476

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