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BFH Urteil v. - VI 169/60 U BStBl 1961 III S. 129

Leitsatz

  1. Die Regelung der § § 57 Abs. 1 EStDV 1954 und 71 EStDV 1955 ist rechtsgültig.

  2. Die in diesen Vorschriften vorgesehene Frist für die Stellung des Antrags auf Veranlagung wegen berechtigten Interesses gilt nicht, wenn das Finanzamt einen Steuerfall von sich aus aufgreift.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 129
BFHE 1961 S. 345 Nr. 72
NAAAB-47471

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