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BFH Urteil v. - I 233/59 U BStBl 1960 III S. 157

Leitsatz

Leistet die Ehefrau im Einzelhandelsgeschäft einer Personengesellschaft, an der ihr Ehemann maßgebend beteiligt ist, nur untergeordnete Dienste, wie zum Beispiel als Buchhalterin, Verkäuferin usw., so ist dies, auch wenn ein Entgelt für die Tätigkeit vereinbart und gezahlt worden ist, nur als eine Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemannes anzusehen und dieses Entgelt dem Gewinnanteil des Ehemannes an der Personengesellschaft zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 157
BFHE 1960 S. 417 Nr. 70
OAAAB-47462

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