Geht der Gewerbebetrieb infolge des Todes des Alleininhabers im ganzen auf eine Erbengemeinschaft über, so ist Unternehmerwechsel
im Sinne des
§ 5 Abs. 2 GewStG gegeben. Für den bisherigen Unternehmer und den neuen Unternehmer sind gesonderte Gewerbesteuermeßbeträge festzusetzen.
Die Umrechnungsbestimmungen in
§ 11 Abs. 5 und
§ 13 Abs. 4 GewStG für die Fälle, in denen die Steuerpflicht nicht während des ganzen Erhebungszeitraums bestanden hat, verstoßen nicht gegen
den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (
Art. 3 GG).
Ist in der Rechtsbeschwerde auch die Streitwertfeststellung der Vorinstanz angefochten, so ist dies bei der Feststellung
des Streitwerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach freiem Ermessen (
§ 320 Abs. 4 AO) zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 357 BFHE 1962 S. 247 Nr. 73 QAAAB-47444
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