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BFH Urteil v. - I 40/60 S BStBl 1962 III S. 107

Leitsatz

Hat eine Kapitalgesellschaft für eine streitige verdeckte Gewinnausschüttung die Kapitalertragsteuer nach Auffassung des Finanzamts zu Unrecht nicht einbehalten, so darf das Finanzamt die Kapitalgesellschaft für die Kapitalertragsteuer in der Regel nur dann haftbar machen, wenn es beachtliche Gründe dafür anführen kann, warum die Steuerpflicht der Einkünfte nicht ausschließlich im Veranlagungsverfahren des Gesellschafters erörtert und geklärt werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 107
BFHE 1962 S. 281 Nr. 74
BAAAB-47436

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