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BFH Urteil v. - I 191/59 S BStBl 1962 III S. 101

Leitsatz

Der Versicherungsnehmer muß bei der im Rahmen seines Gewerbebetriebs abgeschlossenen Unfallversicherung mit Rückgewähr der Bruttoprämie den in der Bruttoprämie enthaltenen Sparanteil aktivieren, der dem von dem Versicherungsunternehmen auf den Bilanzstichtag berechneten Deckungskapital entspricht. Der Ansatz des niedrigeren Rückkaufswerts kommt nur dann in Frage, wenn mit der Auflösung des Vertrages ernsthaft gerechnet werden muß.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 101
BFHE 1962 S. 266 Nr. 74
TAAAB-47430

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