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BFH Urteil v. - VI 9/59 U BStBl 1960 III S. 163

Leitsatz

  1. Zur Anerkennung von Aufwendungen eines Beamten als Werbungskosten, wenn der Arbeitgeber hierzu einen Zuschluß zahlt (Kosten für das Motorrad eines Revierförsters).

  2. Bei einem Forstbediensteten gehören die Aufwendungen für Jagdhunde grundsätzlich zu den Werbungskosten. Soweit in dem Urteil des Bundesfinanzhofs VI 349/57 U vom (BStBl 1959 III S. 9, Slg. Bd. 68 S. 22) eine gegenteilige Auffassung vertreten wird, wird hieran nicht festgehalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 163
BFHE 1960 S. 435 Nr. 70
PAAAB-47398

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