Die Teilnahme an den vom Deutschen Anwaltsverein e. V. in der Schweiz und in Österreich veranstalteten Lehrgängen für Steuerrecht
ist als Berufsfortbildung anzuerkennen. Die den Teilnehmern entstandenen Reiseaufwendungen können jedoch nur insoweit als
Betriebsausgaben anerkannt werden, als sie bei Abhaltung der Lehrgänge im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ohne Mitspielen
persönlicher Lebensführungsinteressen erwachsen wären. An den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 229/57
U vom (BStBl 1959 III S. 44, Slg. Bd. 68 S. 113) wird festgehalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1962 III Seite 181 BFHE 1962 S. 481 Nr. 74 NAAAB-47390
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.