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BFH Urteil v. - IV 105/60 U BStBl 1962 III S. 181

Leitsatz

Die Teilnahme an den vom Deutschen Anwaltsverein e. V. in der Schweiz und in Österreich veranstalteten Lehrgängen für Steuerrecht ist als Berufsfortbildung anzuerkennen. Die den Teilnehmern entstandenen Reiseaufwendungen können jedoch nur insoweit als Betriebsausgaben anerkannt werden, als sie bei Abhaltung der Lehrgänge im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ohne Mitspielen persönlicher Lebensführungsinteressen erwachsen wären. An den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 229/57 U vom (BStBl 1959 III S. 44, Slg. Bd. 68 S. 113) wird festgehalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 181
BFHE 1962 S. 481 Nr. 74
NAAAB-47390

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