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BFH Urteil v. - IV 109/59 U BStBl 1960 III S. 172

Leitsatz

  1. Leistet ein Angehöriger eines freien Berufs Beiträge zu Kapitalansammlungsverträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 d EStG 1953 aus Honorarvorschüssen, so liegt kein Sparen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits vor.

  2. Bei einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehört ein Kapitalansammlungsvertrag im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 2d EStG 1953 zum notwendigen Privatvermögen.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 172
BFHE 1960 S. 456 Nr. 70
FAAAB-47371

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