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BFH Urteil v. - VII 15/60 U BStBl 1960 III S. 259

Leitsatz

Für begünstigende Verfügungen regelt § 96 AO den Vertrauensschutz im Steuerrecht, soweit die Steuergesetze selbst nicht abweichende Vorschriften enthalten, abschließend.

Ein Widerrufsvorbehalt rechtfertigt daher in solchen Fällen die jederzeitige Rücknahme der begünstigenden Verfügung aus sachlich vertretbaren Gründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 259
BFHE 1961 S. 35 Nr. 71
KAAAB-47326

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