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BFH Urteil v. - VI 42/60 U BStBl 1962 III S. 7

Leitsatz

Die Gewinne, die eine Forstgenossenschaft (Realgemeinde) an ihre Beteiligten ausschüttet, können bei den Empfängern Einnahmen aus Kapitalvermögen sein. Ausschüttungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anfallen, gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:







Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 7
BFHE 1962 S. 15 Nr. 74
WAAAB-47322

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