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BFH Urteil v. - II 280/58 U BStBl 1961 III S. 49

Leitsatz

§ 18 Abs. 1 Ziff. 12 ErbStG 1951 erfordert Identität des übertragenen und wieder zurückgefallenen Vermögens. Ein nur wertmäßiger Rückfall von Vermögen reicht für die Anwendung der Befreiungsvorschrift nicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 49
BFHE 1961 S. 130 Nr. 72
EAAAB-47286

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