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BFH Urteil v. - IV 156/58 U BStBl 1960 III S. 329

Leitsatz

Die sogenannten "gewerbsmäßigen" Artistenvermittler unterliegen jedenfalls nach der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung vom (BGBl I S. 321) gegebenen Rechtslage der Gewerbesteuer.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 329
BFHE 1961 S. 213 Nr. 71
SAAAB-47264

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