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BFH Urteil v. - VI 261/60 U BStBl 1962 III S. 6

Leitsatz

  1. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, ob er die im Januar 1957 geleisteten besonderen Aufwendungen, die nach der sog. lex Preusker als zusätzliche Sonderausgaben abgesetzt werden konnten, für 1956 oder 1957 berücksichtigt haben will.

  2. Beantragt der Steuerpflichtige, im Januar 1957 geleistete besondere Aufwendungen für 1957 zu berücksichtigen, so kann er, wenn er bis zum weitere besondere Aufwendungen leistet, nicht verlangen, daß ihm die zusätzlichen Sonderausgaben nach der lex Preusker für 1957 doppelt gewährt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 6
BFHE 1962 S. 12 Nr. 74
OAAAB-47248

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