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BFH Urteil v. - I 36/59 U BStBl 1960 III S. 55

Leitsatz

Die Kostenentscheidung, die in einer von einer Verwaltungsbehörde erlassenen Rechtsmittelentscheidung (Einspruchs- oder Beschwerdeentscheidung) enthalten ist, kann selbständig angefochten werden. Für das auf den Kostenpunkt beschränkte Rechtsmittel gilt derselbe Rechtsmittelzug, der bei Anfechtung der Hauptsache gegeben wäre.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 55
BFHE 1960 S. 150 Nr. 70
VAAAB-47250

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