Wenn in Gütertrennung lebende Ehegatten unter Einsetzung ihres beiderseitigen erheblichen Vermögens gemeinsam einen landwirtschaftlichen
Betrieb erwerben, gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch und in der Höferolle eingetragen werden und beide in angemessenem
Rahmen in dem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, so kann in der Regel angenommen werden, daß zwischen ihnen eine Gemeinschaft
zur Nutzung des landwirtschaftlichen Vermögens besteht. In diesem Fall ist jedem Ehegatten ein angemessener Teil des landwirtschaftlichen
Gewinns zuzurechnen, auch wenn besondere Vereinbarungen über eine Betriebsgemeinschaft und die Verteilung der Einkünfte
fehlen.
Zur Frage der klar getroffenen und durchgeführten Vereinbarungen zwischen Ehegatten, wenn eine Vermögensgemeinschaft begründet
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1960 III Seite 326 BFHE 1961 S. 206 Nr. 71 AAAAB-47244
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