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BFH Urteil v. - VI 230/58 U BStBl 1960 III S. 67

Leitsatz

Bei Grundstücken, die Baugelände sind und dem Eigentümer als Vermögensanlage dienen, ist die gezahlte Grundsteuer allenfalls in Höhe von etwa erzielten Zwischennutzungen abzugsfähig (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 1857/29 vom , RStBl 1930 S. 108).

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 67
BFHE 1960 S. 182 Nr. 70
WAAAB-47241

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