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BFH Urteil v. - VI 115/60 S BStBl 1961 III S. 346

Leitsatz

  1. Lücken, die bei der Auslegung eines Steuergesetzes hervortreten, haben die Steuergerichte so auszufüllen, wie nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach seinem sonst hervorgetretenen Willen der Gesetzgeber die Frage, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre, wahrscheinlich geregelt hätte.

  2. Ehegatten müssen zur Abgabe "Notopfer Berlin" für ein Kalenderjahr in derselben Form veranlagt werden, die sie für die Veranlagung zur Einkommensteuer gewählt haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 346
BFHE 1962 S. 213 Nr. 73
KAAAB-47206

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