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BFH Urteil v. - I 37/61 U BStBl 1961 III S. 460

Leitsatz

Wird die einen Zuschuß im Sinn des § 7c EStG 1951 gewährende GmbH von denselben Gesellschaftern wie die zuschußempfangende GmbH beherrscht, so führt die Anwendung des § 11 EStDV 1955 in der Regel zu einer günstigeren Besteuerung der beiden GmbH und ihrer Gesellschafter, weil bei Anwendung der allgemeinen steuerlichen Grundsätze der Zuschuß in der Regel entweder eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter oder eine steuerpflichtige Betriebseinnahme der zuschußempfangenden GmbH darstellen würde.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 460
BFHE 1962 S. 531 Nr. 73
MAAAB-47201

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