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BFH Urteil v. - VI 159/58 S BStBl 1960 III S. 255

Leitsatz

Bei Arbeitnehmern, die mit einem eigenen Kraftfahrzeug zu ihrer Arbeitsstätte fahren, können die in § 20 Abs. 2 Ziff. 2  LStDV 1955 festgelegten Pauschsätze grundsätzlich auch nur dann einmal als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Arbeitnehmer an einem Arbeitstag mehrfach von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück fahren.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 255
BFHE 1961 S. 21 Nr. 71
SAAAB-47105

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