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BFH Urteil v. - VI 187/58 U BStBl 1959 III S. 464

Leitsatz

  1. Die Auslegung, die in Abschn. 76 Abs. 2 EStR 1953 dem in § 10 Abs. 1 Ziff. 2 b EStG verwendeten Begriff Baudarlehen gegeben wird, entspricht dem Gesetz.

  2. Wird innerhalb der dreijährigen Sperrfrist ein Bausparvertrag beliehen, so ist die Beleihung unschädlich, wenn mit der Beleihungssumme unverzüglich eine Hypothek abgelöst wird, die früher zur Verbesserung eines Wohnhauses aufgenommen worden war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 464
BFHE 1960 S. 546 Nr. 69
EAAAB-47101

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