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BFH Urteil v. - I 159/58 U BStBl 1959 III S. 115

Leitsatz

Bei Personengleichheit kommt es für die Höhe des Abzugs des Gewerbeverlustes auf das Beteiligungsverhältnis im Jahr der Entstehung des Verlustes an. Bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine Personengesellschaft ist deshalb der volle Gewerbeverlust des früheren Einzelunternehmers bei der Personengesellschaft abzugsfähig.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 115
BFHE 1959 S. 294 Nr. 68
JAAAB-47092

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