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BFH Urteil v. - I 2/59 U BStBl 1960 III S. 96

Leitsatz

Die Zustellung einheitlicher Gewinnfeststellungsbescheide an einen von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft benannten Vertreter im Sinne des § 219 Abs. 1 Satz 2 AO ist auch einem ausgeschiedenen Gesellschafter gegenüber wirksam erfolgt, solange sein Ausscheiden im Handelsregister nicht eingetragen ist oder dem Finanzamt nicht sonst bekanntgeworden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 96
BFHE 1960 S. 261 Nr. 70
XAAAB-47070

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