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BFH Urteil v. - VI 37/58 U BStBl 1959 III S. 247

Leitsatz

Bei einer berufstätigen Ehefrau gehören die Aufwendungen für eine Haushälterin und Kinderpflegerin nicht zu den Werbungskosten ihrer Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 247
BFHE 1959 S. 649 Nr. 68
TAAAB-47054

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