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BFH Urteil v. - VI 257/58 U BStBl 1959 III S. 253

Leitsatz

Daß ein Steuerpflichtiger vor der Nichtigerklärung des § 26 EStG 1951 wiederholt auf die Unzulässigkeit der Zusammenveranlagung hingewiesen und nur auf die Auskunft des Finanzamts, ein Rechtsmittel habe keine Aussicht auf Erfolg, von der Einlegung des Rechtsmittels abgesehen hat, steht dem Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht entgegen und ist auch kein Grund für Nachsichtgewährung.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 253
BFHE 1959 S. 667 Nr. 68
OAAAB-47047

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