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BFH Urteil v. - VI 7/59 S BStBl 1959 III S. 383

Leitsatz

  1. Vermögen der Steuerpflichtigen schließt die Anwendung des § 33 EStG 1955 grundsätzlich nicht aus, wenn es sich um Ausgaben handelt, die üblicherweise aus dem laufenden Einkommen geleistet werden.

  2. Weil eine Aussteuer regelmäßig eine das Vermögen belastende Aufwendung ist, kommt bei Steuerpflichtigen mit nicht unerheblichem Vermögen, die eine Tochter aussteuern, im allgemeinen eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 383
BFHE 1960 S. 324 Nr. 69
LAAAB-46987

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