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BFH Urteil v. - IV 64/57 U BStBl 1957 III S. 443

Leitsatz

Die Vorschrift des § 17 Abs.  1 und 2 EStG über die Gewinnermittlung bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung ist eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art. Es kommt für die Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns nicht darauf an, wann der Veräußerungspreis dem Veräußerer im Sinne des § 11 EStG zugeflossen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 443
BFHE 1958 S. 544 Nr. 65
ZAAAB-46965

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