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BFH Urteil v. - I 86/57 U BStBl 1957 III S. 442

Leitsatz

  1. Sind die Kosten zur Herstellung von Wirtschaftsgütern des Umlaufsvermögens am Bilanzstichtag nachhaltig gegenüber dem Zeitpunkt der Herstellung gesunken, so entspricht der Teilwert dieser Wirtschaftsgüter auch dann den niedrigeren Wiederherstellungskosten, wenn der Veräußerungspreis voraussichtlich nicht entsprechend sinkt.

  2. Die Ermittlung der Wiederherstellungskosten erfordert die Berücksichtigung der am Bilanzstichtag geltenden Preise und Löhne für die gesamten Aufwendungen. Neben den Kostensenkungen sind auch die Kostenerhöhungen zu beachten. Dabei sind nur solche Preisänderungen zu berücksichtigen, die zu einer nachhaltigen, die Herstellungskosten voraussichtlich für längere Zeit beeinflussenden Änderung des Preisspiegels führen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 442
BFHE 1958 S. 541 Nr. 65
CAAAB-46938

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