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BFH Urteil v. - VI 314/56 U BStBl 1959 III S. 202

Leitsatz

Ist Kapitalertragsteuer zu Unrecht nicht einbehalten worden, so ist der Gläubiger der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte, wenn er ohnehin veranlagt werden muß, im Regelfall im Wege der Veranlagung in Anspruch zu nehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 202
BFHE 1959 S. 531 Nr. 68
VAAAB-46923

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